„Täter unbekannt“ – Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen

Bericht von Silja Fischer

Rechtswidrige Gewalt, Misshandlung und Diskriminierung durch Staats-organe sind Menschenrechtsverletz-ungen. Polizisten sind berechtigt, im Dienst Gewalt anzuwenden – und verpflichtet, die Menschenrechte zu achten. Tun sie das nicht, ist der Staat in der Pflicht, umgehend und
um-fassend aufzuklären. Doch zu oft bleiben die Täter im Dunkeln und der Staat tatenlos – wenn die Täter Polizisten sind, gehen sie häufig straffrei aus. In vielen Fällen. Auch in Deutschland.

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