Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. 9. Dezember 1948
In Anerkennung der Tatsache, daß der Völkermord der Menschheit in allen Zeiten der Geschichte große Verluste zugefügt hat, und
In der Überzeugung, daß zur Befreiung der Menschheit von einer solch verabscheuungswürdigen Geißel internationale Zusammenarbeit erforderlich ist, sind die Vertragschließenden Parteien hiermit wie folgt übereingekommen:
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